Broschüren

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Giftige Pflanzen und ungenießbare Pilze
Beliebte Informationsbroschüren des BfR ab sofort in aktualisierter Form erhältlich

03.06.2005 - Verlässliche Informationen über mögliche Gefahren durch giftige Pflanzen sind die beste Vorbeugung. Ist es zu einer Vergiftung gekommen, kann die eindeutige Bestimmung der Giftquelle und die richtige Einstufung des Risikos lebensnotwendig sein. Genau diese Informationen bieten die beiden jetzt vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) neu aufgelegten Broschüren zu giftigen Pflanzen und Pilzen.

Das BfR hat die beiden beliebten Verbraucherinformationen komplett überarbeitet. Beide Broschüren gehen in kurzen, bebilderten Darstellungen auf die möglichen Gefahrenpotenziale einzelner Pflanzen bzw. Pilze ein. Außerdem werden jeweils ein Überblick über mögliche gesundheitliche Risiken und konkrete Handlungsempfehlungen bei Vergiftungen gegeben. Dazu zählt vor allem, beim Verdacht auf eine Vergiftung so schnell wie möglich die nächste Giftinformationszentrale oder einen Arzt hinzuzuziehen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Die Broschüre „Risiko Pflanze – Einschätzung und Hinweise“ liefert Antworten auf eine Vielzahl von Fragen zu möglichen Risiken bei Pflanzen in Haus und Garten, auf die im Zusammenhang mit ihrer Giftigkeit besonders zu achten ist. Mit ihr können Verbraucher anhand von Farbfotos und Kurzbeschreibungen das eigene Umfeld auf diese Gefahrenquelle überprüfen und Vergiftungen mit Pflanzen vorbeugen.

Die Broschüre zum „Risiko Pilze“ spiegelt die neuesten Erfahrungen der Giftinformationszentren aus dem gesamten Bundesgebiet wider. So gibt es Pilze, die in der älteren Literatur als essbar beschrieben werden, sich zwischenzeitlich aber als giftig oder zumindest giftverdächtig erwiesen haben. Bei anderen Arten sind Unverträglichkeiten bekannt geworden. Die Abbildungen und Textinformationen der überarbeiteten Broschüre helfen Sammlern, Ärzten und Lehrern, die Pilze in Wald, Wiese und Park leichter zu erkennen, die Genusstauglichkeit zu beurteilen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, wenn es trotz aller Vorsicht zu einer Vergiftung gekommen ist.

Die beiden farbig bebilderten Broschüren „Risiko Pflanze“ (45 Seiten) und „Risiko Pilze“ (65 Seiten) können schriftlich bei der Pressestelle des BfR bestellt werden.

Die Anschrift lautet:

Thielallee 88-92

14195 Berlin

die Mailadresse ist: r.golsch@bfr.bund.de.

 

Für jede der Broschüren wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 5 € erhoben. Der Versand ist im Preis enthalten; eine Rechnung wird beigefügt. Der Preis reduziert sich bei Abnahme größerer Stückzahlen.

 


 

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

 

Herausgeber:
Bayerisches Staatsministerium der Justiz

 


Viel zu wenige Bürgerinnen und Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge einesUnfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Dabei ist in anderen Bereichen Vorsorge selbstverständlich– so bei der finanziellen Absicherung durch Vermögensbildung oder Versicherungen vielfältiger Art. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage ist, und wie seine Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können.

Diese Frage wird leider von vielen verdrängt oder auf "später" hinausgeschoben. Dabei kann niemand sicher davor sein, vielleicht schon morgen durch einen schweren Unfall dauerhaft das Bewusstsein zu verlieren und darauf angewiesen zu sein, dass ein anderer für ihn spricht. Falls hierfür keine Vorsorge getroffen wurde, wird das Vormundschaftsgericht im Bedarfsfall eine Betreuerin oder einen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellen. Das Gericht wird hierbei prüfen, ob die Betreuungsperson vorrangig aus dem Kreis der Angehörigen ausgewählt werden kann. Ist dies nicht möglich, können auch familienfremde Personen zum Betreuer bestellt werden. Derzeit haben in Bayern über 125.000 Menschen eine Betreuerin oder einen Betreuer. Bundesweit werden mehr als 900.000 Betreuungen geführt.

Für diesen Fall kann jedermann vorsorgen, indem er schriftliche Wünsche für die Auswahl eines möglichen Betreuers wie auch die Vorstellungen für dessen Amtsführung formuliert. Wer dabei im Angehörigen- oder Bekanntenkreis auf jemanden zählen kann, dem er unbeschränkt vertrauen darf, sollte überlegen, ob er nicht diese Person für den Fall des Falles bevollmächtigt.

Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, darf in ihrem Regelungsbereich ein Betreuer nicht bestellt werden.

In jedem Fall sollte neben der Abfassung einer Vollmacht oder einer Betreuungsverfügung auch daran gedacht werden, Wünsche und Vorstellungen für die spätere Gesundheitsfürsorge niederzulegen. Insbesondere in der letzten Lebensphase kann jeder in eine Situation kommen, die anderen schwierige Entscheidungen abverlangt. Sollen auch im Fall einer unheilbaren Erkrankung bei weitgehendem Verlust jeglicher körperlicher Selbständigkeit lebenserhaltende Maßnahmen wie intensivmedizinische Behandlung, künstliche Ernährung o. ä. begonnen bzw. fortgesetzt werden? Oder soll – auch unter Berücksichtigung der Vorstellungen des Patienten von Würde im Leben wie im Sterben – auf den Eingriff in einen natürlichen Verlauf verzichtet werden, wenn keine Hoffnung auf Heilung oder wenigstens nur Besserung besteht? Dies sind schwierige Fragen, über die sich jeder vorausschauend und abwägend eine Meinung bilden sollte. Wer sich dem nicht stellt, muss wissen, dass im Ernstfall andere für ihn entscheiden und hierbei mühsam versuchen werden, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln.

Die Broschüre will dazu beitragen, im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit einer Vorsorge für den rechtlichen Betreuungsfall stärker als bisher zu verankern. Sie soll gleichzeitig konkrete Vorschläge für denjenigen liefern, der sich zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und möglichst auch zu einer hiermit kombinierten Patientenverfügung entschließt.

 

Bezug:

 

Broschüre als pdf-Dokument

 

Buchhandel

Die Broschüre Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter ist ab Juni 2004 überall im Buchhandel erhältlich unter ISBN 3-406-52440-0 (Verlag C. H. Beck).

Der Verkaufspreis beträgt 3,90 €.

Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. gibt die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" für Sehbehinderte und Blinde auf Kassette, in Punktschrift, MAXI-Druck und auf Diskette heraus.

Die E-Mail-Anschrift lautet: bit@bbsb.org.
 


Eine Information des Bayerischen Staatsministerium der Justiz.

www.justiz.bayern.de
 


 

So schläft Ihr Baby am sichersten

 

Rückenlage zum Schlafen,
Schlafsack statt Bettdecke,
rauchfreie Umgebung,

 

 

diese drei Maßnahmen sind die wichtigsten, um das Risiko des Plötzlichen Säuglingstodes zu minimieren.

In der Broschüre, die das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit gemeinsam mit der sehr engagierten Gemeinsamen Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod erarbeitet hat, werden Eltern wichtige Hinweise gegeben, die dazu beitragen sollen, Kindern eine möglichst sichere Schlafumgebung zu schaffen.
 

Herausgeber:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz / Referat für Reden und Öffentlichkeitsarbeit


Erscheinungsdatum:  Juni 2004


Seiten:  16


Publikationsart:  Broschüre

Publikationsthema:  Gesundheit

Zum Download
 

 


 

Neue BfArM-Informationsbroschüre

für Frauen zum Thema Brustimplantate
 

16. März 2004 - Kurze und verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit
Brustimplantaten soll die neue Informationsbroschüre geben, die das Bonner Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jetzt herausgegeben hat. Frauen, die einen solchen Eingriff erwägen, müssen alle Vor- und Nachteile dieser Implantate kennen. Betroffenen soll damit eine Grundlage gegeben werden, eine gut informierte und sorgfältig überlegte Entscheidung treffen zu können. Die Broschüre kann dabei hilfreich sein, kann Tipps und Denkanstöße vermitteln, sie ersetzt aber in keinem Fall das persönliche Gespräch mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt.

Die Informationsschrift enthält auch Informationen für Frauen, die bereits mit Brustimplantaten versorgt sind.


Die Informationsschrift kann ab sofort in Einzelexemplaren kostenlos bei der Pressestelle des
Instituts bestellt werden.

 

Bestelladresse:

Bundesinstitut für Arzneimittel

und Medizinprodukte (BfArM)

Pressestelle

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3

D-53175 Bonn

 

e-Mail: pressestelle@bfarm.de

 

 


 

 

Medienpaket ungewollte Kinderlosigkeit

 

Das "Medienpaket ungewollte Kinderlosigkeit" ist im Auftrag der BZgA zur Unterstützung  bei der Beratung von PatientInnen entwickelt worden und besteht aus einer sich ergänzenden Reihe von vier Broschüren und vier Videos.

Die Medien sind sowohl in deutscher als auch in türkischer Sprache erhältlich.

Die Broschüren können kostenlos bestellt werden. Die Videos können entweder über die Landesfilmdienste, Kreis- und Stadtbildstellen entliehen oder gegen eine Schutzgebühr bei der BZgA bezogen werden.

 

Bestelladresse:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
D-51101 Köln
Fax: 0221-8992257
 

e-mail: order@bzga.de

Internet: www.familienplanung.de 

 

Weitere Informationen zu diesem Thema

 

 


 

Übersicht der Broschüren:

 

Giftige Pflanzen und ungenießbare Pilze

 

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

 

So schläft Ihr Baby am sichersten

 

Brustimplantate

 

Ungewollte Kinderlosigkeit

 

 

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