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Giftige Pflanzen und
ungenießbare Pilze
Beliebte Informationsbroschüren des BfR ab sofort in aktualisierter Form
erhältlich
03.06.2005 - Verlässliche Informationen über mögliche Gefahren durch giftige
Pflanzen sind die beste Vorbeugung. Ist es zu einer Vergiftung gekommen,
kann die eindeutige Bestimmung der Giftquelle und die richtige Einstufung
des Risikos lebensnotwendig sein. Genau diese Informationen bieten die
beiden jetzt vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) neu aufgelegten
Broschüren zu giftigen Pflanzen und Pilzen.
Das BfR hat die beiden beliebten Verbraucherinformationen komplett
überarbeitet. Beide Broschüren gehen in kurzen, bebilderten Darstellungen
auf die möglichen Gefahrenpotenziale einzelner Pflanzen bzw. Pilze ein.
Außerdem werden jeweils ein Überblick über mögliche gesundheitliche Risiken
und konkrete Handlungsempfehlungen bei Vergiftungen gegeben. Dazu zählt vor
allem, beim Verdacht auf eine Vergiftung so schnell wie möglich die nächste
Giftinformationszentrale oder einen Arzt hinzuzuziehen, um das weitere
Vorgehen abzustimmen.
Die Broschüre „Risiko Pflanze – Einschätzung und Hinweise“ liefert
Antworten auf eine Vielzahl von Fragen zu möglichen Risiken bei Pflanzen in
Haus und Garten, auf die im Zusammenhang mit ihrer Giftigkeit besonders zu
achten ist. Mit ihr können Verbraucher anhand von Farbfotos und
Kurzbeschreibungen das eigene Umfeld auf diese Gefahrenquelle überprüfen und
Vergiftungen mit Pflanzen vorbeugen.
Die Broschüre zum „Risiko Pilze“ spiegelt die neuesten
Erfahrungen der Giftinformationszentren aus dem gesamten Bundesgebiet wider.
So gibt es Pilze, die in der älteren Literatur als essbar beschrieben
werden, sich zwischenzeitlich aber als giftig oder zumindest giftverdächtig
erwiesen haben. Bei anderen Arten sind Unverträglichkeiten bekannt geworden.
Die Abbildungen und Textinformationen der überarbeiteten Broschüre helfen
Sammlern, Ärzten und Lehrern, die Pilze in Wald, Wiese und Park leichter zu
erkennen, die Genusstauglichkeit zu beurteilen und die richtigen Maßnahmen
zu ergreifen, wenn es trotz aller Vorsicht zu einer Vergiftung gekommen ist.
Die beiden farbig bebilderten Broschüren „Risiko Pflanze“ (45 Seiten) und
„Risiko Pilze“ (65 Seiten) können schriftlich bei der Pressestelle des BfR
bestellt werden.
Die Anschrift
lautet:
Thielallee 88-92
14195 Berlin
die Mailadresse ist:
r.golsch@bfr.bund.de.
Für jede der Broschüren wird ein
Kostenbeitrag in Höhe von 5 € erhoben. Der Versand ist im Preis enthalten;
eine Rechnung wird beigefügt. Der Preis reduziert sich bei Abnahme größerer
Stückzahlen.
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungs- und
Patientenverfügung
Herausgeber:
Bayerisches Staatsministerium der
Justiz
Viel
zu wenige Bürgerinnen und Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute
Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge einesUnfalls,
einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im
Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können.
Dabei ist in anderen Bereichen Vorsorge selbstverständlich– so bei der
finanziellen Absicherung durch Vermögensbildung oder Versicherungen
vielfältiger Art. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage
stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er
selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage ist, und
wie seine Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können.
Diese Frage wird leider von vielen verdrängt oder auf "später"
hinausgeschoben. Dabei kann niemand sicher davor sein, vielleicht schon
morgen durch einen schweren Unfall dauerhaft das Bewusstsein zu verlieren
und darauf angewiesen zu sein, dass ein anderer für ihn spricht. Falls
hierfür keine Vorsorge getroffen wurde, wird das Vormundschaftsgericht im
Bedarfsfall eine Betreuerin oder einen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung
bestellen. Das Gericht wird hierbei prüfen, ob die Betreuungsperson
vorrangig aus dem Kreis der Angehörigen ausgewählt werden kann. Ist dies
nicht möglich, können auch familienfremde Personen zum Betreuer bestellt
werden. Derzeit haben in Bayern über 125.000 Menschen eine Betreuerin oder
einen Betreuer. Bundesweit werden mehr als 900.000 Betreuungen geführt.
Für diesen Fall kann jedermann vorsorgen, indem er schriftliche Wünsche für
die Auswahl eines möglichen Betreuers wie auch die Vorstellungen für dessen
Amtsführung formuliert. Wer dabei im Angehörigen- oder Bekanntenkreis auf
jemanden zählen kann, dem er unbeschränkt vertrauen darf, sollte überlegen,
ob er nicht diese Person für den Fall des Falles bevollmächtigt.
Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, darf in ihrem
Regelungsbereich ein Betreuer nicht bestellt werden.
In jedem Fall sollte neben der Abfassung einer Vollmacht oder einer
Betreuungsverfügung auch daran gedacht werden, Wünsche und Vorstellungen für
die spätere Gesundheitsfürsorge niederzulegen. Insbesondere in der letzten
Lebensphase kann jeder in eine Situation kommen, die anderen schwierige
Entscheidungen abverlangt. Sollen auch im Fall einer unheilbaren Erkrankung
bei weitgehendem Verlust jeglicher körperlicher Selbständigkeit
lebenserhaltende Maßnahmen wie intensivmedizinische Behandlung, künstliche
Ernährung o. ä. begonnen bzw. fortgesetzt werden? Oder soll – auch unter
Berücksichtigung der Vorstellungen des Patienten von Würde im Leben wie im
Sterben – auf den Eingriff in einen natürlichen Verlauf verzichtet werden,
wenn keine Hoffnung auf Heilung oder wenigstens nur Besserung besteht? Dies
sind schwierige Fragen, über die sich jeder vorausschauend und abwägend eine
Meinung bilden sollte. Wer sich dem nicht stellt, muss wissen, dass im
Ernstfall andere für ihn entscheiden und hierbei mühsam versuchen werden,
den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln.
Die Broschüre will dazu beitragen, im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger
die Notwendigkeit einer Vorsorge für den rechtlichen Betreuungsfall stärker
als bisher zu verankern. Sie soll gleichzeitig konkrete Vorschläge für
denjenigen liefern, der sich zu einer Vorsorgevollmacht oder
Betreuungsverfügung und möglichst auch zu einer hiermit kombinierten
Patientenverfügung entschließt.
Bezug:
Broschüre als pdf-Dokument
Buchhandel
Die Broschüre Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter ist ab Juni 2004
überall im Buchhandel erhältlich unter ISBN 3-406-52440-0 (Verlag C. H.
Beck).
Der Verkaufspreis beträgt 3,90 €.
Der Bayerische
Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. gibt die Broschüre "Vorsorge für
Unfall, Krankheit und Alter" für Sehbehinderte und Blinde auf Kassette, in
Punktschrift, MAXI-Druck und auf Diskette heraus.
Die E-Mail-Anschrift lautet:
bit@bbsb.org.
Eine Information des
Bayerischen Staatsministerium der Justiz.
www.justiz.bayern.de
So schläft Ihr Baby am sichersten
Rückenlage zum Schlafen,
Schlafsack statt Bettdecke,
rauchfreie Umgebung,
diese drei Maßnahmen sind die wichtigsten, um das Risiko des Plötzlichen
Säuglingstodes zu minimieren.
In der Broschüre, die das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und
Gesundheit gemeinsam mit der sehr engagierten Gemeinsamen Elterninitiative
Plötzlicher Säuglingstod erarbeitet hat, werden Eltern wichtige Hinweise
gegeben, die dazu beitragen sollen, Kindern eine möglichst sichere
Schlafumgebung zu schaffen.
Herausgeber:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz /
Referat für Reden und Öffentlichkeitsarbeit
Erscheinungsdatum: Juni 2004
Seiten: 16
Publikationsart: Broschüre
Publikationsthema: Gesundheit
Zum Download
Neue BfArM-Informationsbroschüre
für Frauen zum
Thema Brustimplantate
16. März 2004 - Kurze und verständliche Antworten auf die
wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit
Brustimplantaten soll die neue Informationsbroschüre geben, die das Bonner
Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jetzt herausgegeben hat. Frauen, die
einen solchen Eingriff erwägen, müssen alle Vor- und Nachteile dieser
Implantate kennen. Betroffenen soll damit eine Grundlage gegeben werden,
eine gut informierte und sorgfältig überlegte Entscheidung treffen zu
können. Die Broschüre kann dabei hilfreich sein, kann Tipps und Denkanstöße
vermitteln, sie ersetzt aber in keinem Fall das persönliche Gespräch mit der
behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt.
Die Informationsschrift enthält auch Informationen für
Frauen, die bereits mit Brustimplantaten versorgt sind.
Die Informationsschrift kann ab sofort in Einzelexemplaren kostenlos bei der
Pressestelle des
Instituts bestellt werden.
Bestelladresse:
Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte
(BfArM)
Pressestelle
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
D-53175 Bonn
e-Mail:
pressestelle@bfarm.de
Medienpaket ungewollte
Kinderlosigkeit
Das "Medienpaket ungewollte
Kinderlosigkeit" ist im Auftrag der BZgA zur Unterstützung bei der
Beratung von PatientInnen entwickelt worden und besteht aus einer sich
ergänzenden Reihe von vier Broschüren und vier Videos.
Die Medien sind
sowohl in deutscher als auch in türkischer Sprache erhältlich.
Die Broschüren
können kostenlos bestellt werden. Die Videos können entweder über die
Landesfilmdienste, Kreis- und Stadtbildstellen entliehen oder gegen eine
Schutzgebühr bei der BZgA bezogen werden.
Bestelladresse:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
D-51101 Köln
Fax: 0221-8992257
e-mail:
order@bzga.de
Internet:
www.familienplanung.de
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Informationen zu diesem Thema
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